Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) ist - für Wohnen im Eigentum (WiE) - in erster Linie ein Gesetz für die Wohnungseigentümer*innen. Die letzte novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951 trat am 1.12.2020 in Kraft. Diese Reform hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Die Bundesregierung plant nun weitere Änderungen im WEGesetz - am 18. Januar 2024 war das Thema zum ersten Mal im Bundestag. Wohnen im Eigentum begleitet den Gesetzgebungsprozess, sucht das Gespräch mit den Ministerien und Abgeordneten und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Unsere aktuelle Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. In einem gemeinsamen Brief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) setzen wir uns dafür ein, dass die Teilnahme älterer Menschen auch ohne Internet erhalten bleibt.

Die Bundesregierung hat zwei Änderungen am WEGesetz geplant: Es sollen Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) als privilegierte Maßnahme aufgenommen und zudem die vollvirtuelle Versammlung einfacher beschlossen werden können. Seit September liegt ein Gesetzentwurf der Regierung dazu vor, nach dem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) künftig Eigentümerversammlungen für drei Jahre nur noch online (= virtuell) durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. WiE hat dazu Stellung genommen. Die Privilegierung von Steckersolargeräten wird grundsätzlich begrüßt, geht WiE aber nicht weit genug. Auch PV-Anlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern sollten vom Gesetz privilegiert werden.

Aktuell: Streitpunkt Reine Online-Eigentümerversammlung

Für die Eigentümerversammlung bedeutet die WEGesetz-Änderung, dass in der Konsequenz niemand mehr vor Ort in Präsenz teilnehmen kann – auch nicht die überstimmten Minderheiten in einer WEG. Es benachteiligt also diejenigen, die digital nicht so versiert sind oder keine entsprechende Technikausstattung besitzen oder Angst vor technischen Problemen haben, einen schlechten Internet-Anschluss haben oder sich einfach zu alt für diese moderne Technik fühlen.

„Es besteht die Gefahr, dass dadurch bestimmte Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden, dass WEGs gespalten werden und dass Verwaltungen sich ins Digitale flüchten“, kritisiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Die Möglichkeit, an der Eigentümerversammlung in Präsenz teilzunehmen, muss auf jeden Fall weiterhin möglich sein. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine hybride Eigentümerversammlung wäre aus Sicht von WiE eine sinnvolle Alternative, um die Digitalisierung in den Wohnungseigentümergemeinschaften voranzubringen, ohne Menschen, die in Präsenz teilnehmen möchten, auszuschließen.

Umfangreiche Informationen zu dem Vorhaben und den politischen Aktivitäten von WiE dazu finden Sie auf der Übersichtsseite „Streitpunkt: Reine Online-Eigentümerversammlung“. Außerdem setzt sich WiE für mehr Partizipation der Wohnungseigentümer*innen bei Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes ein. Beide Anliegen thematisierte WiE Anfang 2023 in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser.

(Stand: 31.01.2024)


Illustration: WiE

WEGesetz-Reform 2020: Neue Spielregeln im Wohnungseigentum

Den aktuellen Text des Wohnungseigentumsgesetzes finden Sie hier. WiE hat die wesentlichen neuen Spielregeln im Wohnungseigentum, die durch die WEGesetz-Reform 2020 in Kraft getreten sind, für Wohnungseigentümer*innen zusammengefasst und eine Chronologie der Aktivitäten während des Reformprozesses erstellt. Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie hier, zudem einen Pressespiegel zur WEGesetz-Reform 2020.

 

Publikation: 70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz

Das neue Wohnungseigentumsgesetz wurde 2021 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum war 70 Jahre alt. WiE hatte diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland zu verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten –, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben. Laden Sie sich unsere Publikation hier gern kostenfrei herunter.