eRundbrief Wohnen im Eigentum e.V.

Mai 2016

Liebe Leserin, lieber Leser,

alles neu macht der Mai! Auch der eRundbrief von Wohnen im Eigentum e.V. hat sich für Sie frisch gemacht. Wie immer finden Sie hier viel kompaktes Wissen und nützliche Tipps. Doch wir möchten Ihnen - Ihren Anliegen, Ihren Erlebnissen, Ihrem Alltag als Eigentümer - noch mehr Bedeutung einräumen.

So widmet sich der Schwerpunkt dieses eRundbriefs noch einmal dem heiß diskutierten Thema WEG-Konten. Sie gehören zum Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Sie sind Miteigentümer/in? Dann kennen Sie das typische Frage-Antwort-Spiel:

  • Wer ist Inhaber/in des WEG-Kontos? Keine Ahnung.
  • Allgemeine Kontoeröffnungstipps auf der Bank-Website? Nie gesehen.
  • Öffentliche Preislisten zu den Kontoführungsgebühren? Nicht gefunden.
  • Jederzeitige Auskunft über den Kontostand? Wurde von der Bank abgelehnt.
  • Beratung über die Möglichkeiten der Kontenkontrolle? Gibt es nicht.

Transparenz, Sicherheit, Kontrolle – alles Fehlanzeige, wenn es um WEG-Konten geht. Wohnungseigentümer sind weit davon entfernt, sich bei Kreditinstituten als König Kunde zu fühlen. Doch das wollen wir - mit Unterstützung durch unsere Mitglieder - ändern.

Lesen Sie also gleich als Nächstes, was wir bis heute schon erreicht haben!

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.
 

Schwerpunktthema: Konten außer Kontrolle!

BMJV-Verbändetreffen: Banken-/Sparkassenverbände halten keine Gesetzesreform für erforderlich
Wichtigstes Ergebnis des von WiE erzielten Verbändetreffens im BMJV am 19. April: WEG-Konten müssen Eigenkonten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft sein. Eigentümer- und Verwalterverbände waren sich dahingehend einig. Verwalter- und Bankenverbände sehen aber keinen gesetzlichen Regelungsbedarf für mehr Verbraucherschutz, also mehr Transparenz und Sicherheit für WEG-Konten. Dem setzten wir interessante Fallbeispiele entgegen - lesen Sie mehr dazu:
--> Gesprächsergebnis und WiE-Stellungnahme "Konten außer Kontrolle?"

Fakten zum Veruntreuungs-„Supergau“ in Bonn und der Rolle der Sparkasse
Welche immensen Schäden WEGs mit Treuhandkonten erleiden und welche unrühmliche Rolle Sparkassen und Banken dabei spielen können, zeigt der schwerwiegende Fall der Veruntreuung von WEG-Geldern im Bonner Raum durch den Hausverwalter Herbert Feldmann.
--> Hier die inzwischen bekannt gewordenen Fakten.

Insolvenzverwalter: WEG-Gelder haben nichts auf Treuhandkonten zu suchen
Wie können Wohnungseigentümer den Verlust ihrer Rücklagen verhindern? Ist mehr Verbraucherschutz notwendig? Zu diesen Fragen hat WiE Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen interviewt. Er ist der Insolvenzverwalter im Fall Feldmann. Auch Dr. Schulte-Beckhausen unterstrich vehement, dass Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters für WEG-Gelder ungeeignet sind.
--> Lesen Sie hier das vollständige Interview.

Die WiE-Lobbyarbeit für mehr Verbraucherschutz braucht Ihre Unterstützung
Verlangt ein Verwalter bei der Bank keine Auskunfts- und Kontrollmöglichkeiten für die WEG, werden diese auch nicht eingerichtet. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zur bessern Aufklärung von WEGs können wir vergessen - auch das hat das Verbändetreffen im BMJV gezeigt. Also muss nach Ansicht von WiE der Gesetzgeber klarstellen, dass Sie ein Recht auf Verbraucherschutz haben. WiE kämpft dafür umso erfolgreicher, je mehr Mitglieder hinter uns stehen. Also treten Sie bitte ein bzw. überzeugen Sie jetzt Ihre Nachbarn, Ihre WEG.
--> 18 Vorteile der Mitgliedschaft bei WiE sollten diese Entscheidung leicht machen.

WiE rät: Keinesfalls auf die Kontenkontrolle verzichten!
Natürlich können Sie nicht warten, bis sich gesetzlich etwas getan hat. Klare WiE-Empfehlung: Bestehen Sie gegenüber Ihrer Verwaltung darauf, dass sie Ihre WEG-Konten nur bei kooperativen Instituten führt, bei denen Sie Online-Einsicht nehmen und Vertrauenspersonen benennen können sowie eine Zweitschrift der Kontoauszüge direkt vom Kreditinstitut bekommen. Was Sie dann bei sogenannten Unregelmässigkeiten machen und schlimmstenfalls zur Rettung in die Wege leiten müssen, hat WiE in dem aus der Praxis erwachsenen Leitfaden "Warnzeichen erkennen, konsequent handeln" zusammengefasst.
--> Auf dieser Seite finden Sie den Leitfaden (kostenfrei für WiE-Mitglieder, alle anderen: 3,00 Euro)

Bankgebühren prüfen: Erfahrungsbericht und WiE-Tipps
Ominöse Bankgebühren: In der kleinen WEG von Karin Z. fielen für das Girokonto Gebühren von 500 Euro/Jahr an. Die Verwaltung versteckte sie über 8 Jahre unter "Sonstige Betriebskosten". Sensibiliert für das Thema WEG-Konten, konnte unser Mitglied zur Entlarvung dieser horrenden Kontoführungsgebühren beitragen.
--> Hierzu gibt es einen aktuellen Tipp für alle - und ein Webinar exklusiv für unsere Mitglieds-WEGs.
 

Veranstaltungen

Verwaltungsbeiräte-Schulung in Bonn am 11./12. Juni: Jetzt anmelden!
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor bzw. machen Sie den Verwaltungsbeirat Ihrer WEG darauf aufmerksam! Hier wird ausführlich vermittelt, welche ersten Aufgaben dem Verwaltungsbeirat bei Übernahme des Amtes zufallen und welche regelmäßigen Aufgaben er im Laufe des Jahres wahrnehmen muss. Natürlich können auch Wohnungseigentümer/innen teilnehmen, die sich kompakt über die Aufgaben des Verwaltungsbeirats informieren möchten.
--> 499 Euro bzw. 299 € für WiE-Mitglieder (inkl. MwSt.): Details und Anmeldung

Neue Webinare zu aktuellen Themen - für Sie als Mitglied oft kostenfrei
Einzelmitglieder können sich derzeit noch für den kostenfreien Online-Vortrag "Reparaturen sicher beauftragen und abrechnen" (18. Mai) anmelden. Exklusiv für Mitglieds-WEGs bieten wir in den nächsten Wochen Diskussionsrunden mit Experten zu den Themen Rauchwarnmelder (23. Mai) und WEG-Konten (15. Juni) an.

Runde Tische für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer
Diese finden im Mai in Bremen, Frankfurt/M. und Berlin sowie im Juni in Köln und Aachen statt. Kommen Sie als Mitglied oder gern auch als Gast, informieren Sie sich und diskutieren Sie mit.

Metropolregion Rhein-Neckar: Einladung zur Regionalkonferenz Energie & Umwelt
Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte sind eingeladen, sich am 1.6.2016 im Pfalzbau Ludwigshafen zur energetischen Sanierung zu informieren. Diskutieren Sie mit im Fachforum "Wohnungseigentümergemeinschaften", das WiE mit einen Vortrag zum Thema "Rechtliche Hürden" unterstützt. Anmeldung erforderlich!
--> Programm und Details dieser kostenfreien Veranstaltung finden Sie hier.
 


Alle aktuellen WiE-Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website
 
Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Bündnis 90/Die Grünen beantragt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Als erste Fraktion forderte jetzt Bündnis 90/Die Grünen den Deutschen Bundestag zur WEG-Reform auf. In dem Antrag finden sich langjährige WiE-Positionen wieder. So heißt es zusammenfassend: "... die einzelnen Mitglieder der WEG sind gegenüber dem Verwalter in vielen Punkten schlechtergestellt oder schlicht machtlos. Auch Transparenz und Sicherheit für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer finden derzeit wenig Berücksichtigung im WEG-Recht." WiE wird weiter Überzeugungsarbeit leisten, damit sich auch andere Parteien für das Thema engagieren. (Übrigens: Der Verwalterverband DDIV hält eine WEG-Reform – ohne große Begründung – für nicht erforderlich, siehe DDIV-Rundbrief vom 2. Mai).
 --> Antrag "Wohneigentums-Recht umfassend reformieren und modernisieren", Bündnis 90/Die Grünen

Rauchwarnmelder: Empfehlung Ihres Verwalters überprüfen!
Es gibt noch keine einheitliche Strategie unter den Verwaltern. Selbst die Verwalterverbände geben widersprüchliche Empfehlungen heraus, wie WEGs mit den gesetzlichen Vorgaben zu Rauchwarnmeldereinbau und -wartung umgehen sollen. Wie auch wir empfiehlt der NRW-Verwalterverband VNWI den WEGs, wenn möglich die „Finger von den Rauchwarnmeldern“ zu lassen (siehe Position von WiE  im letzten Rundbrief). Doch der bayrische Verwalterverband gibt einen Muster-Beschluss heraus, nach dem WEGs die Rauchwarnmelder vergemeinschaften sollen. Der Dachverband DDIV positioniert sich nicht, ermöglicht in seiner Zeitschrift aber Energiedienstleistern und Versicherungen (also den Premiummitgliedern des DDIV), ihre Geschäftsinteressen ausführlich darzulegen...
--> Exklusiv für Mitglieds-WEG: Online-Diskussionsrunde am 23. Mai, in der zu WEG-Strategien bei Rauchwarnmeldern diskutiert und fachlich beraten wird

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Zu teures Immobiliendarlehen? Widerruf bis zum 21. Juni prüfen!
Sie haben einen nach heutigem Maßstab viel zu teuren Immobilienkredit abgeschlossen? In Zeiten niedriger Zinsen ist es vielen Darlehensnehmern ein Anliegen, sich von dem einst mit der Bank vereinbarten Zinssatz zu lösen und auf das aktuelle Niveau umzuschulden. WiE-Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung noch heute widerrufen können. Vor allem bei vor 2008 aufgenommenen Darlehen könnten Sie Glück haben.
--> Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
EnEV 2017: Stellen Sie sich auf steigende Baukosten ein
Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2017 ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Achtung: Auch die Befreiung von Nachrüstungsverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand sollen abgeschafft werden, was für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer dann teuer werden könnte. Sie haben Fragen dazu, was die einzelnen aktuellen und diskutierten Auflagen in Ihrem Fall bedeuten? Oder Sie bezweifeln, dass Ihr Bauträger bzw. Bauunternehmen sich an die Vorschriften hält?
→ WiE-Architektin Birgit Thielmann berät Sie als Mitglied kostenfrei hierzu.
 

Tipp des Monats
>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Schornsteinfeger: Auch Mess- oder Prüfarbeiten sind jetzt absetzbar!
Kommt der Schornsteinfeger, können Sie seine Arbeiten als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Jetzt hat das BMF klargestellt, dass dies nicht nur für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt. Den Abzug erhalten Sie auch für Mess- oder Prüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau.
 --> 26 Euro Steuern sparen (Beispiel!): Wie das geht, lesen Sie hier.
 
Gefragt & beantwortet
>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Bei Duschen auch auf die Abdichtung unter den Fliesen achten
Susanne S., WiE-Mitglied: "Ich habe mein Bad sanieren lassen, eine Dusche wurde eingebaut. Das war teuer! Wie prüfe ich, ob die alles korrekt gemacht haben?"
WiE: "Als Laie? Gar nicht! Entweder Sie vertrauen der Firma oder Sie holen sich einen Sachverständigen ins Haus - vor allem wenn Sie schon Anhaltspunkte dafür haben, dass etwas schief gelaufen ist. Nutzen Sie z.B. unsere günstige Vor-Ort-Bauberatung. So sichern Sie Ihre Investition ab und schützen sich vor Folgeschäden. Gerade hatten wir einen Fall wie den Ihren in Berlin. Dort fehlte die Abdichtung zur Wand und zum anschließenden Fliesenboden. Wurde auch auf die Abdichtung unterhalb der Bodenfliesen der Dusche verzichtet? Der Berater empfahl, an einer Stelle zu öffnen, und es stellte sich heraus, dass seine Vermutung richtig war. Die Firma musste den Mangel beheben, sonst wäre Wasser in die gesamte Konstruktion eingedrungen - ein Schaden, der oft in die Tausende geht. Rechtsstreit ist dann programmiert. Ist die Firma nicht mehr greifbar, bleibt der Kunde darauf sitzen."
 
Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere kostenfreie telefonische Erstberatung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.

 
WiE intern

Auskunftsportal Verwaltersuche: Sammelabfrage funktioniert wieder
Ihre WEG möchte die Verwaltung wechseln? Dann besuchen Sie als WiE-Mitglied unser Auskunftsportal. Sofern Sie sich bereit erklären, über Ihre (bisherige) Verwaltung Auskunft zu geben, können Sie andere Mitglieder nach ihren Erfahrungen mit bestimmten Verwaltungen befragen. Derzeit sind bundesweit schon über 600 Verwaltungen gelistet. Den technischen Fehler bei der Sammelabfrage konnten wir jetzt beheben (und bitten hier noch einmal um Entschuldigung dafür!): Bis zu 10 Anfragen können Sie nun wieder mit einem Klick auslösen.
--> Hier gelangen Sie als WiE-Mitglied zum Auskunftsportal Verwaltersuche.

WEG-Verwaltungsdatenbank: Schnupper-Abo für einmalige 9,90 €
Frühlings-Angebot für unsere Einzelmitglieder: Sie können das Haufe-Webportal mit der WEG-Wissens-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsdatenbank bis zum 31. Juli 2016 zum stark ermäßigten Preis testen. Für einmalig 9,90 Euro profitieren Sie von Gerichtsurteilen, Arbeitshilfen, aktuellen Informationen und Rechnern rund um die Verwaltung des Wohnungseigentums. Wenn Ihnen das Portal gefällt, bleiben Sie ab August zu den günstigen Sonderkonditionen für WiE-Mitglieder freigeschaltet.
--> Das Bestellformular gibt es hier (siehe rechte Spalte).
Übrigens: Unsere Mitglieds-WEGs erhalten den Zugang kostenfrei.

WEG-Mitgliedschaft: z.B. 74 Cent pro Monat und Miteigentümer!
So wenig zahlt eine WEG mit 46 Wohneinheiten für den kompletten Service von WiE (bitte vergleichen Sie das mit dem Preis für nur eine Stunde beim Rechtsanwalt)! Interessiert? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon, Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt.
--> Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.

WiE bei Twitter: Kurz und aktuell
Via Twitter informieren wir Sie kurz und aktuell über unsere Verbandsarbeit. Werden Sie unser Follower und teilen Sie unsere Nachrichten mit Ihren Kreisen:
--> https://twitter.com/WohnungUndHaus
 

 

Herausgeber:

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Tel: 0228 / 30 41 26 70, Fax: 0228 / 72 15 87 3
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