Wohnungseigentum – eine besondere Eigentumsform

Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. bietet auf dieser Website Informationen rund um das Wohnungseigentum. Denn zufriedenes Wohnen in der Eigentumswohnung und effizientes Wirtschaften in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) setzt zumindest Grundkenntnisse über diese besondere Eigentumsform voraus.

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum, so die Bezeichnung in der Gesetzessprache. Es kann jederzeit veräußert, vererbt und vermietet werden. Es ist langfristig beleihbar, was vor allem für die Finanzierung von Bedeutung ist. Das Wohnungseigentum ist aber eine Mischform aus Alleineigentum an der Wohnung (Sondereigentum) und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum).

Diese Mischform bedeutet, dass Sie zwar „Herr oder Herrin in den eigenen vier Wänden“ sind, nie aber „Herr/in im Haus“ sein werden. Sie sind Mitglied einer Gemeinschaft, die Ihnen bestimmte Rechte einräumt, gleichzeitig aber auch Pflichten auferlegt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland.