"Jede Eigentümer*in kann einen Umlaufbeschluss starten"
23.12.2021. WEGs können Umlaufbeschlüsse nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz auch per E-Mail fassen, eine Unterschrift der Eigentümer*innen ist nicht mehr nötig. Wie das in der Praxis ablaufen kann und was dabei zu beachten ist, erläutert WiE-Rechtsreferent Michael Nack.