So beugen Sie durch richtiges Lüften und Heizen dem Schimmel vor

21.12.2021. Durch Kochen, Duschen, Waschen und Trocknen von Wäsche, aber auch einfach durch den Atem der Bewohner*innen gelangt viel Feuchtigkeit in die Luft einer Wohnung. Pro Person und Tag summiert sich das auf zwei bis drei Liter. Am wichtigsten ist es daher, dass Sie richtig lüften, um Schimmel zu vermeiden. Aber auch beim Aufstellen der Möbel und beim Heizen sollten Sie einiges beachten, um dem Schimmel keine Chance zu geben.

Corona: Eigentümerversammlung unter "2G/3G"-Regeln?

03.12.2021. Im Sommer bestand noch die Hoffnung, dass Corona zum Jahresende, spätestens aber nach der 1. Hälfte 2022 ein nicht mehr den Alltag dominierendes Thema sein würde. Mit den Impfungen, dann notfalls mit „3G“ oder wenigstens „2G“, sollte die Lage in den Griff zu bekommen sein. Nach Meinung von WiE-Rechtsreferent Michael Nack sollte es auf dieser Grundlage weiterhin möglich sein, Eigentümerversammlungen abzuhalten.

„Jeder Rechtsanwalt wird jetzt zugleich zertifizierter Verwalter “

30.11.2021. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 bzw. Juni 2024 einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“. Der Bundesrat hat nun am 26.11.2021 der neuen Rechtsverordnung, in der u.a. Prüfungsinhalte und -verfahren festgelegt werden, nicht nur zugestimmt, sondern sie auch zu Lasten der Eigentümer weiter „weichgespült“. Aus Sicht von Wohnen im Eigentum (WiE) ist die Verordnung nicht ausreichend, um langfristig und nachhaltig die Qualität der WEG-Verwalter zu erhöhen.

Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht

30.11.2021. Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt am 01.12.2021 in Kraft. Vorhandene Messgeräte zur Verbrauchserfassung, die noch nicht fernauslesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Wo fernablesbare Geräte installiert sind, gilt für Gebäudeeigentümer*innen ab Januar 2022 eine neue Informationspflicht. Sie müssen ihre Mieter*innen monatlich über deren Energieverbrauch informieren.

70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Neues Wohnungseigentumsgesetz

25.11.21. Am 01.12.2021 wird das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum ist 70 Jahre alt. Die größte Reform des WEGesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum" in Deutschland verfassen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben.