Geld sparen - Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer können Haus- und Wohnungseigentümer selbst abgeben

23.06.2022. Die neue Grundsteuer wird zum ersten Mal am 01. Januar 2025 erhoben. Ab 1. Juli dieses Jahres beginnt die voraussichtlich viermonatige Erfassung aller Daten, die Immobilieneigentümer zur korrekten Berechnung angeben müssen. Bevor Haus- und Wohnungseigentümer einen kostenpflichtigen Steuerberater hinzuziehen, sollten sie prüfen, ob sie die Angaben nicht selbst ihrem Finanzamt übermitteln können. Mehr dazu

Keine Konstituierung des DIN-Normungsausschusses Jahresabrechnung!

10.06.2022. Wie Sie sicherlich wissen, war und ist uns die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Jahresabrechnungen ein wichtiges Thema. Dafür haben wir die Online-Befragung durchgeführt und uns sehr für die Konstituierung eines DIN-Normenausschusses Jahresabrechnung eingesetzt. Jetzt wurden wir enttäuscht, der DIN-Normenausschuss kommt erst einmal nicht. Warum nicht und wie es weitergehen soll, können Sie hier nachlesen. Trotzdem: wir bleiben dran und werden jetzt selbst aktiv. 

Betriebskosten abrechnen: Verteilungsschlüssel der WEG gilt

09.06.2022. 09.06.2022.  Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz müssen Vermieter*innen die Betriebskosten mit ihren Mieter*innen nach dem Kostenverteilungsschlüssel abrechnen, der in ihrer WEG gilt – und nicht mehr wie bisher nach dem Anteil der Wohnfläche. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei der Betriebskostenabrechnung gegebenenfalls nicht mehr aufwändig umrechnen müssen.

Vermieter*innen sollen Teil der CO2-Abgabe tragen

07.06.2022. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird bei vermieteten Immobilien bisher allein von den Mieter*innen getragen. Nach Plänen der Bundesregierung sollen ab 01. Januar 2023 auch die Vermieter*innen einen Teil der Abgabe übernehmen. WiE steht dem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüber, bemängelt aber, dass die besondere Interessenlage von WEGs nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Ohne virtuelle Eigentümerversammlung keine Klimawende???

12.05.2022. Am 27.04.2022 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ beschlossen. Der VDIV Deutschland e.V. nahm das zum Anlass, wieder einmal die virtuelle Versammlung für WEGs zu fordern. Doch die dafür herangezogenen Argumente überzeugen nach wie vor nicht. Die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung, also die Zuschaltung von Eigentümer*innen, ist ausreichend, wie WiE-Rechtsreferent Michael Nack erläutert.

Tipp: Bei baulichen Veränderungen namentlich abstimmen!

10.05.2022. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind Maßnahmen, die über die Erhaltung (Wartungen, Reparaturen) hinausgehen – zum Beispiel Heizungstausch, Fassadendämmung, Balkonanbau. Diese kann Ihre WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, solange die Maßnahme Ihre Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Wer für die Maßnahme die Kosten tragen muss, ist nach dem neuen WEGesetz allerdings nicht ganz einfach zu beantworten. Lesen Sie hierzu unseren Tipp des Monats.

Was tun bei Fehlern in der Jahresabrechnung?

09.05.2022. Die Jahresabrechnung zu prüfen, ist nicht nur Sache des Verwaltungsbeirats, sondern alle Eigentümer*innen müssen vor der Eigentümerversammlung und Beschlussfassung ihre Einzelabrechnungen prüfen und sollten möglichst darüber hinaus auch die Gesamtabrechnung und die Übersicht über die Abrechnungsergebnisse und Abrechnungsspitzen überprüfen. Gut wäre natürlich auch, wenn sie den Vermögensbericht checken. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie (einen) Fehler entdecken.