Eigentümerversammlung: Die Richtigen verklagen
16.09.2021. Um eine Eigentümerversammlung kurzfristig zu verhindern, stellten mehrere Eigentümer bei Gericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Da sie die Verwaltung statt die WEG verklagt hatten, scheiterten sie. WiE informiert: Ihre Ansprüche müssen Wohnungseigentümer stets gegen die WEG - und nicht gegen die Verwaltung - richten.