Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Verbraucherverbände: Bauträgervertragsrecht muss dringend realisiert werden

26.08.2021. Selten gibt man in seinem Leben mehr Geld aus als beim Kauf einer Immobilie. Und doch sind Verbraucher schlechter geschützt als beim Autokauf. Wohnungskäufer können bis heute keinen rechtssicheren und fairen Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Bei Insolvenzfall des Bauträgers sind die Bauherren unzureichend finanziell abgesichert. Aus Sicht von vier Verbraucherschutzverbänden, darunter Wohnen im Eigentum, muss daher das Bauträgervertragsrecht in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

Corona-Krise: Wohnungseigentümer warten dringend auf Eigentümerversammlung

05.08.2021. Die Antworten von 2.510 Wohnungseigentümer*innen aus 2.407 WEGs mit 99.054 Wohnungen belegen, dass ein Durchführungsstau bei den Eigentümerversammlungen in Deutschland besteht. Dies ist eines der wichtigen Erkenntnisse der WiE-Umfrage "Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten - Probleme und Herausforderungen".

Verordnung zur Verwalter-Zertifizierung - Nachbesserungen dringend erforderlich

13.07.2021. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 bzw. Juni 2024 einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“. WiE hat jetzt Stellung bezogen zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für eine Rechtsverordnung, in der Prüfungsinhalte und -verfahren u.a. konkret festgelegt werden. WiE sieht noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Umfrage: Keine Eigentümerversammlung 2020 – was nun?

07.07.2021. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) hatten im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkte oder gar keine Eigentümerversammlungen und konnten in diesem Jahr auch noch nicht tagen. Wohnen im Eigentum will jetzt herausfinden, welche Folgen das hat und mit welchen Problemen und möglicherweise Schäden WEGs jetzt zu kämpfen haben. WiE appelliert deshalb an  Wohnungseigentümer, an der bundesweiten Online-Befragung bis zum 25.07.21 teilzunehmen.

Klimageräte: Einbau für Wohnungseigentümer nach neuem Gesetz jetzt einfacher

16.06.2021. Heiße Sommertage stehen an und Abkühlung ist gefragt. Manche Wohnungseigentümer möchten sich in ihren Wohn- oder Schlafzimmern Klimageräte einbauen lassen. Das dürfen sie nicht im Alleingang tun, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen und kann auch bei der Ausgestaltung der Maßnahme mitreden. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz jetzt auch für Wohnungseigentümer

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen müssen sich die Eigentümer mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucherratgeber vor.

Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei

20.05.2021. Neubau-Wohnungen werden häufig als altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei beworben. Legen Käufer Wert auf eine barrierefreie Wohnung, sollten sie unbedingt prüfen, was konkret im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung damit gemeint und vertraglich vereinbart ist, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Für Altbauwohnungen bietet das neue WEGesetz neue Möglichkeiten zur baulichen Veränderung.

Kein Alleingang – Fenster gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft

21.04.2021. Im Frühjahr oder Sommer sollten Wohnungseigentümer ihre Fenster überprüfen. Denn wenn sie beschädigt sind, kann in der kalten Jahreszeit viel Wärme verlorengehen. Werden Reparaturen, Sanierungen oder gar ein Austausch nötig, dürfen Eigentümer dies aber nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen.