8.12.2014 Gelder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören von Rechts wegen nicht auf Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters, sondern nur auf Konten auf den Namen der WEG. Diese Erkenntnis setzt sich bei den Gerichten immer mehr durch – ein Erfolg auch der Kampagne des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum für mehr Sicherheit bei WEG-Konten. Und das hat praktische Konsequenzen: Als eine Hamburger WEG gegen einen Eigentümer rückständige Hausgelder einklagte, gestand das Amtsgericht Hamburg ihm das Recht zu, die Zahlungen zurückzuhalten, bis ein ordnungsgemäßes Konto vorliegt (10 C 24/14).