Abstimmungsvollmachten: Verwalter kontrolliert sich selbst

24.9.2013 Eigentlich soll die Versammlung der Wohnungseigentümer ihren Verwalter anweisen und kontrollieren. In der Praxis nimmt der Verwalter Steuerung und Kontrolle seiner Arbeit oft selbst in die Hand. Möglich machen das Abstimmungsvollmachten nicht anwesender Eigentümer. „Diese Praxis ist ein Unding“, sagt Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V., „aber die Eigentümer können sich dagen wehren.“