Wohnungseigentümer: Bußgeld bei Glatteis?
6.12.2012 Ist der einzelne Wohnungseigentümer in Wohnanlagen mit oft über 100 Einheiten dafür verantwortlich, dass im Winter ordentlich geräumt und gestreut wird? Im Prinzip: ja.
6.12.2012 Ist der einzelne Wohnungseigentümer in Wohnanlagen mit oft über 100 Einheiten dafür verantwortlich, dass im Winter ordentlich geräumt und gestreut wird? Im Prinzip: ja.
30.11.2012 Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter für rutschsichere Wege sorgen, sonst drohen Bußgeld und Schadensersatz. Auch wenn sie Dienstleister oder Mieter damit beauftragen, sind sie nicht von jeder Verantwortung frei. Doch ihre Haftung ist nicht grenzenlos. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. erklärt die Regeln.
Kleine Eigentümergemeinschaften haben oft Probleme einen geeigneten professionellen Verwalter zu finden. Andere scheuen die Kosten oder wollen ihre Angelegeneheiten einfach selbst in die Hände nehmen. Wenn sie es richtig anpacken, spricht nichts dagegen – und die Angebote, die eine Mitgliedschaft bei wohnen im eigentum eröffnet, bieten dabei effektive Hilfestellung.
Auch wenn der Kostenverteilungsschlüssel einer Wohnungseigentumsanlage unwirksam ist, müssen nicht nachträglich alle Jahresabrechnungen, die auf ihm beruhen, geändert und die Zahlungen angepasst werden. Andererseits wird der Verteilungsschlüssel auch nicht durch jährliche Wiederholung wirksam. Was im einzelnen gilt, ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (9 S 30/11).
Am 1. Januar 2013 ist es so weit: freie Schornsteinfegerwahl. Dann kann jeder Hauseigentümer und jede Eigentümergemeinschaft (WEG) selbst entscheiden, wer den Auftrag für die Arbeiten bekommt. Manche Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter langfristige Verträge zu bewegen. wohnen im eigentum rät zur Zurückhaltung.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung kommt aus Berlin eine teilweise Entwarnung. Wer sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen muss, braucht das nur alle drei Jahre zu tun und nicht jährlich. Außerdem muss die erste Untersuchung nicht schon bis 31. Oktober 2012 durchgeführt sein, sondern erst am 31. Dezember 2013. Das ergibt sich aus der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, mit deren Verkündung demnächst zu rechnen ist.
22.11.2012 wohnen im eigentum hatte im Dezember 2011 empfohlen, durch einen kurzen Brief die Aufhebung des Einheitswertes bei dem Finanzamt zu beantragen, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Das sollte die Chance auf Rückzahlung der Grundsteuer für 2011 wahren. Diese ergibt sich aus einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvR 287/11). wohnen im eigentum hatte Rechtzeitig vor Jahresende 2012 aktuelle Informationen zum Thema versprochen.
10.10.2012 Es widerspricht nicht zwangsläufig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Wohnungseigentümer eine Verwaltung mit der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft bestellen, obwohl diese Mini-GmbH nur einen Euro Mindestkapital hat. Allerdings müssen die Eigentümer die Bonität der Verwaltung prüfen. Bei der Auswahl des Verwaltung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Eigentümern in einem neuen Urteil große Freiheit zugebilligt, aber auch gesagt, was sie beachten müssen, damit ihr Beschluss nicht anfechtbar ist (V ZR 190/11).
12.9.2012. Seit einiger Zeit kommt es immer wieder vor, dass Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen ihr Unternehmen verkaufen und den Eigentümern mitgeteilt wird, für sie ändere sich nichts, vor allem liefen die Verwalterverträge unverändert weiter.
Sagt die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung, dass die Fenster der einzelnen Wohnungen von deren Eigentümeren instandzuhalten sind, dass der Außenanstrich aber Sache der Gemeinschaft ist, hat diese in der Regel auch für die Kompletterneuerung eines Fensters aufzukommen.