Wohnungseigentum: Verwaltung muss günstiges Heizöl einkaufen
28.11.2018. Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht. Das gilt insbesondere, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind. Beim Einkauf muss die Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten.