Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Fortbildungspflicht für WEG-Verwalter im Bundesrat

25.4.2018. Fortsetzung der Real-Satire? Der Bundesrat hat am 27.4.2018 die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung beschlossen und sie verabschiedet, auch wenn die darin geregelte neue Fortbildungspflicht für Verwalter/innen im Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren aus Sicht von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) keinen Nutzen für Wohnungseigentümer haben wird. WiE fordert dringend Nachbesserungen.

WiE-Ratgeber zur Teilungserklärung

16.4.2018. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind das "Kleingedruckte" beim Kauf einer Eigentumswohnung: lästig zu lesen – und doch von entscheidender Bedeutung zur Absicherung der Kaufentscheidung. Sie regeln das Zusammenleben unter einem Dach und die Kostenteilung unter den Miteigentümern. WiE bietet einen kostenfreien PDF-Ratgeber an, damit Wohnungskäufer den Inhalt besser prüfen können.

BGH: Alter Trittschallschutz reicht bei Wohnungsrenovierung aus

23.3.2018. Eigentümer sind bei einer Fußbodenrenovierung in ihrer Wohnung nicht verpflichtet, den Trittschallschutz nach den heute vorgeschriebenen Grenzwerten herzustellen. Eine Verbesserung gegenüber dem Urzustand können Miteigentümer nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.3.2018 (Az. V ZR 276/16) höchstens dann verlangen, wenn eine Baumaßnahme in erheblichen Umfang in die Gebäudesubstanz eingreift.

Keine Flickschusterei, sondern verbraucherorientierte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

6.2.2018. Den Startschuss zu einer WEGesetz-Reform hat der Bundesrat mit seinem Änderungsentwurf zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität gegeben. Doch WiE fordert: Keine Flickschusterei! Nach nunmehr 67 Jahren Wohnungseigentumsgesetz ist eine Generalüberholung erforderlich - und eine breite Diskussion: Welchen Verbraucherschutz brauchen Sie als Wohnungseigentümer/in?

Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt im Bundesverband der Verbraucherzentralen

26.1.2018. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) vernetzt sich weiter: Zum Jahreswechsel ist der Verband als Mitglied in den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aufgenommen worden. "Das hat Signalwirkung", so WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Wir sehen darin sowohl eine Anerkennung der Wohnungseigentümer als schutzbedürftige und verletzliche Verbrauchergruppe als auch eine Anerkennung der Bedeutung der Verbraucherarbeit von WiE und somit eine Würdigung seines Status als Verbraucherschutzverband."

Rauchwarnmelder: Nachrüstpflicht in Bayern läuft Ende 2017 ab

4.9.2017. Während Neubauten bereits in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, gilt das für bestehende Häuser und Wohnungen noch nicht überall. Eigentümer sollten dennoch aktiv werden, da die runden Dosen im Brandfall Leben retten. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) informiert über die geltenden Übergangsfristen und warnt Wohnungseigentümergemeinschaften darüber hinaus vor vorschnellen Beschlüssen.

Wohnungseigentum: Verwalterwechsel muss gut vorbereitet sein

3.8.2017. In Wohnungseigentumsanlagen steht eine Neubestellung oder ein Wechsel der Verwaltung meist alle drei bis fünf Jahre an. In der Praxis werden die Arbeiten hierfür gern dem Verwaltungsbeirat überlassen, den die WEG gewählt hat. Vorsicht, Haftungsrisiko! Der Verwaltungsbeirat darf nicht eigenmächtig ausschreiben, verhandeln und später gar den Verwaltervertrag unterschreiben. Er braucht hierfür einen konkreten Auftrag der WEG.