Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Wohnungseigentum: Verwaltung muss günstiges Heizöl einkaufen

28.11.2018. Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht. Das gilt insbesondere, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind. Beim Einkauf muss die Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten.

Unseriöse Maklerpraktiken: 25.000 € für Wohnungsreservierung in München?

5.11.2018 Beim Kauf von Wohneigentum kann es passieren, dass der Makler ein Reservierungsentgelt verlangt. Wer sich darauf einlässt und das reservierte Objekt dann doch nicht kauft, dem droht der Verlust des Geldes – oder ein Rechtsstreit. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) informiert über die Rechtslage.

Offene Wahl des Verwaltungsbeirats führt zu Konflikten in WEGs

30.10.2018. Die Wahl zum Verwaltungsbeirat wird in fast allen WEGs in offener Abstimmung durchgeführt. Das heißt, dass alle anderen Eigentümer sehen können, für wen der Einzelne abstimmt. Dies führt oft dazu, dass sich Wohnungseigentümer unter dem sozialen Druck der Mehrheit in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen. WiE fordert daher einen gesetzlichen Anspruch auf geheime Beiratswahl.

Wohnungseigentümer: Jetzt mit der Verwaltung abrechnen!

20.8.2018. Wohnungseigentümer, die noch keine Jahresabrechnung für 2017 erhalten haben, sollten jetzt aktiv werden, notfalls auf dem Klageweg. Neben der Abrechnung selbst können die Wohnungseigentümer auch den Ersatz der ihnen wegen einer schuldhaften Verzögerung entstehenden Schäden geltend machen - einschließlich der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. WiE empfiehlt: Druck machen!