Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

An alle Wohnungseigentümer: Jetzt ist Ihre Meinung gefragt!

27.10.2016. Bundesweite WiE-Umfrage Modernisierung 2016: Was motiviert oder hält Wohnungseigentümer davon ab, ihre Gebäude instandzuhalten, den Wohnkomfort zu erhöhen und energetisch zu sanieren? Bitte nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil, wir brauchen Ihre Stimmen! Ihre Belohnung: 12-seitiger Leitfaden zum Gemeinschaftseigentum. Zudem verlosen wir 5 Restaurant-Gutscheine.

Keine halben Sachen bei der Berufszugangsregelung für Verwaltungen

19.10.2016. Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum scheint im Bundesrat nur durchgewunken worden zu sein – so die Einschätzung des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum e.V. (WiE). Im Gegensatz zu den Vorschlägen des eigenen Verbraucherausschusses fordert der Bundesrat sogar die Erweiterung der an sich schon fragwürdigen "Alten-Hasen-Regelung" auf angestellte Mitarbeiter. WiE setzt jetzt auf den Bundestag, gegenzusteuern und nachzujustieren.

Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

26.9.2016. Eine Notarrechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten - und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Wohnen im Eigentum e.V. rät: Unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren. Wenn sich Zweifel nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen.

Gebäudesanierung von Wohnungseigentumsanlagen muss gefördert werden

12.9.2016. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 2 Mio. Eigentumswohnungen in 410.000 Gebäuden, von denen eine geschätzte Hälfte nicht mehr den energetischen Standards entspricht und modernisierungsbedürftig ist. Die NRW.Bank und das NRW.Bauministerium haben nun ein neues Förderprogramm aufgelegt: den NRW.BANK.WEG-Kredit. Hier ein Interview dazu mit Gabriele Heinrich.

Berufszulassungsregelungen für Verwalter von Wohnungseigentum – Gesetzentwurf ist da!

31.8.2016 Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) begrüßt den Gesetzentwurf mit den von WiE seit Jahren geforderten Berufszulassungsregelungen für Wohnungseigentums-Verwalter und Immobilienmakler„aufs Schärfste“. Der Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen. Zum Referentenentwurf hatte WiE im letzten Jahr ausführlich Stellung bezogen, allerdings auch noch Nachbesserungsbedarf gesehen, ...

Heizungsoptimierung: Staat erstattet 30 % der Netto-Kosten

25.8.2016. Seit 1. August 2016 bekommen Haus- und Wohnungseigentümer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn sie Heizungspumpen ersetzen oder in den hydraulische Abgleich am Heizsystem investieren. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten, maximal 25.000 Euro. Damit wird es für Eigentümer attraktiver, in Maßnahmen für den Klimaschutz zu investieren.

Wohnungseigentümer streiten über Kostenausgleich für eine Kellersauna bis vor den BGH

16.8.2016. Eine WEG kann auf einer sachgerechten Auslegung ihrer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bestehen, auch wenn sich ein Miteigentümer an den Wortlaut klammern will. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden (BGH, 13.5.2016, Az. V ZR 152/15). Gesunder Menschenverstand siegt über Paragraphenreiterei: Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt, dass Teilungserklärungen sachgerecht auslegt werden dürfen.

Verbraucherschutzrechte gehören ins Wohnungseigentumsgesetz

23.6.2016. Seine Forderung nach einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) anlässlich des bevorstehenden Einstiegs in den Bundestagswahlkampf bekräftigt. Er appelliert an die Parteien, die Verbesserung des Verbraucherschutzes für Wohnungseigentümer in ihre Wahlkampfprogramme aufzunehmen. Das Wohnungseigentumsgesetz müsse endlich angepasst werden an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und die Interessen der Wohnungseigentümer zeitgemäß berücksichtigen.