Neues BGH-Urteil: Weniger Ärger unter Wohnungseigentümern
20.8.2018. Bei Schäden am Sondereigentum kann ein einzelner Wohnungseigentümer seine Verwaltung direkt verklagen, wenn diese Beschlüsse schlecht oder überhaupt nicht umsetzt. Das hat der BGH entschieden. So reduziert sich das Konfliktpotenzial in WEGs. Verwalter werden sich künftig stärker veranlasst sehen, Beschlüsse engagiert und zeitnah umzusetzen.