Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

Sie haben Nachfragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen Ansprechpartner/innen.

 

Aktuelle Pressemitteilungen:

Wohnungseigentümer: Jetzt mit der Verwaltung abrechnen!

20.8.2018. Wohnungseigentümer, die noch keine Jahresabrechnung für 2017 erhalten haben, sollten jetzt aktiv werden, notfalls auf dem Klageweg. Neben der Abrechnung selbst können die Wohnungseigentümer auch den Ersatz der ihnen wegen einer schuldhaften Verzögerung entstehenden Schäden geltend machen - einschließlich der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. WiE empfiehlt: Druck machen!

Strafprozess gegen Bonner Wohnimmobilienverwalter Feldmann geht vor den BGH

16.7.2018. Der Bonner Verwalter Herbert Feldmann, der WEGs mutmaßlich um mehrere Millionen Euro betrogen hat, bleibt weiter auf freiem Fuß. Zwar hatte das Landgericht Bonn ihn wegen schwerer Veruntreuung zu insgesamt 6 Jahren und 1 Monat Gefängnis verurteilt. Doch der Verwalter hat nun Revision eingelegt. Bis der Bundesgerichtshof hierüber entscheidet, werden viele weitere Monate vergehen.

Fortbildungspflicht für WEG-Verwalter im Bundesrat

25.4.2018. Fortsetzung der Real-Satire? Der Bundesrat hat am 27.4.2018 die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung beschlossen und sie verabschiedet, auch wenn die darin geregelte neue Fortbildungspflicht für Verwalter/innen im Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren aus Sicht von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) keinen Nutzen für Wohnungseigentümer haben wird. WiE fordert dringend Nachbesserungen.

WiE-Ratgeber zur Teilungserklärung

16.4.2018. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind das "Kleingedruckte" beim Kauf einer Eigentumswohnung: lästig zu lesen – und doch von entscheidender Bedeutung zur Absicherung der Kaufentscheidung. Sie regeln das Zusammenleben unter einem Dach und die Kostenteilung unter den Miteigentümern. WiE bietet einen kostenfreien PDF-Ratgeber an, damit Wohnungskäufer den Inhalt besser prüfen können.

BGH: Alter Trittschallschutz reicht bei Wohnungsrenovierung aus

23.3.2018. Eigentümer sind bei einer Fußbodenrenovierung in ihrer Wohnung nicht verpflichtet, den Trittschallschutz nach den heute vorgeschriebenen Grenzwerten herzustellen. Eine Verbesserung gegenüber dem Urzustand können Miteigentümer nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.3.2018 (Az. V ZR 276/16) höchstens dann verlangen, wenn eine Baumaßnahme in erheblichen Umfang in die Gebäudesubstanz eingreift.