13.09.2022. In unserer Nachricht vom 23.6.2022 haben wir Ihnen den Tipp gegeben, die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer über das Elster-Formular selbst einzureichen. Lesen Sie im Folgenden einige Tipps zur Nutzung des Formulars. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Feststellungserklärung über das neu eingerichtete Grundsteuerportal des Bundesfinanzministeriums abzugeben. Diese Möglichkeit kann allerdings nur genutzt werden, wenn Ihre Immobilie sich einem der Bundesländer befindet, in denen das sogenannte Bundesmodell angewandt wird.