Erhaltungsmaßnahmen: Kosten können auf einzelne Eigentümer*innen verteilt werden
13.05.2024. Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), bei Erhaltungsmaßnahmen vom gesetzlichen oder vereinbarten Verteilungsschlüssel abzuweichen und eine andere Kostenregelung zu beschließen. Das sorgt immer wieder für Streit. Nun hat der Bundesgerichtshof über zwei Fälle entschieden. Demnach dürfen WEGs beschließen, Kosten auf nur diejenigen Eigentümer*innen zu verteilen, die von der Erhaltungsmaßnahme einen Nutzen haben. Der Beschluss muss aber nicht regeln, ob diese Kostenverteilung auch für künftige vergleichbare Fälle gelten soll.