Die "Volksbanane" und der Wohnpark Weierhof

Dank an kreative Wohnungseigentümer vom Wohnpark Weierhof: Unser Mitglied Bettina K. hat uns mit einer Gabe überrascht, die nun in unseren Geschäftsräumen hängt: der signierten Tafel 293 des Künstlers Thomas Baumgärtel mit selbst gestaltetem Spruch. Hintergrund ist das Projekt des Bananensprayers, der dazu aufrief, 999 Bilder seiner "Volksbanane" mit einem passenden Text zu versehen.

Neues Beratungsangebot: „Erste Hilfe bei Konflikten in der WEG“

16.3.2017 Wenn Streitigkeiten in einer WEG auftreten, muss man nicht immer sofort zu Gericht marschieren. Es gibt auch andere Möglichkeiten, einen Konflikt beizulegen. Welche ersten Schritte Sie in die Wege leiten können, können Sie in unserer neuen kostenlosen telefonischen Mitgliederberatung „KONFLIKTE IN DER WEG - WAS KANN ICH ALS EIGENTÜMER/IN TUN ?“ erfahren. Lesen Sie mehr!

Neu: „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“

Beim Wohnungseigentum entscheiden in den meisten Fällen nicht die einzelnen Eigentümer/innen über Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen im und am Wohngebäude, sondern die WEG. Damit die Modernisierung dennoch gelingt, gibt WiE jetzt den Ratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer. Spielregeln im Umgang mit Menschen und Paragrafen“ kostenfrei heraus.

BGH: WEG muss Treppenlift-Einbau dulden

13.1.2017 In der Regel muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) es dulden, wenn ein gehbehinderter Wohnungseigentümer auf eigene Kosten niederschwellige Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder ein Rampe einbauen lässt. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wird bestätigt, dass Wohnungseigentümer in einem gewissen Rahmen ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben.

Jetzt noch Verjährung stoppen!

15.12.2016 Das Jahresende bedeutet das Aus für viele Ansprüche von Vermietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften: Sie verjähren, das heißt: Sie können gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. sagt, welche Forderungen das betrifft und was zu tun ist.

BGH: Störenfried kann zum Wohnungsverkauf und Auszug gezwungen werden

15.12.2016 Wird einem Störenfried nach § 18 WEGesetz das Eigentum an seiner Wohnung entzogen, darf der neue Eigentümer ihn nicht weiter darin wohnen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall waren die ehemaligen Eigentümer zunächst dazu verurteilt worden, ihre Wohnung zu veräußern. Als der Käufer sie weiter darin wohnen ließ, klagten die übrigen Eigentümer dagegen erfolgreich.