Schornsteinfeger: Auch Mess- oder Prüfarbeiten sind jetzt absetzbar
28.4.2016. Kommt der Schornsteinfeger, können Sie seine Arbeiten als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Jetzt hat das BMF klargestellt, dass dies nicht nur für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt. Den Abzug erhalten Sie auch für Mess- oder Prüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau. 26 Euro Steuern sparen (Beispiel!): Wie das geht, lesen Sie hier.