Bundesrat: Förderung der Barrierefreiheit durch WEGesetz-Reform

29.11.2016. Mit einem Bundesrats-Beschluss zur Förderung der Barrierefreiheit durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich der Unterstützerkreis für eine Modernisierung des WEGesetzes weiter vergrößert und lässt die Reform in der nächsten Legislaturperiode immer näher rücken. WiE sieht seit langem einen erheblichen Reformbedarf und begrüßt diese Initiative.

BGH erklärt Darlehensgebühren in Bausparverträgen für unwirksam

28.11.2016 Eine AGB-Klausel in einem Bausparvertrag über eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme, die mit der Auszahlung des Darlehens fällig wird, ist unwirksam. Das hat Anfang November der BGH geurteilt. WiE empfiehlt: Haben Sie eine solche Gebühr bezahlt, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Wegen der Verjährung ist allerdings Eile geboten.

Betreutes Wohnen: Keine Knebel-Klauseln unterschreiben!

18.11.2016. Betreutes Wohnen ist ein Markt mit sehr unterschiedlichen Angeboten. Einer der wichtigsten Ratschläge des Vereins Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) für Wohnungskäufer*innen lautet: Prüfen Sie nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentumsanlage! Diese Urkunden sind das „Kleingedruckte“ bei Wohnungskaufverträgen. In ihnen sollten sich keine Regelungen finden, welche die Wohnungseigentümer*innen benachteiligen und über Jahre knebeln.

Ausgaben für Hundesitter und Winterdienst mindern Ihre Steuerzahlung

9.11.2016 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seinen Katalog an haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie künftig steuerlich geltend machen können, um weitere Leistungen ergänzt. Das geht aus einem neuen Anwendungsschreibens des Bundesministerium für Finanzen zu § 35a Einkommensteuergesetz hervor, in dem die nun neu hinzugenommenen Leistungen aufgelistet sind.

An alle Wohnungseigentümer: Jetzt ist Ihre Meinung gefragt!

27.10.2016. Bundesweite WiE-Umfrage Modernisierung 2016: Was motiviert oder hält Wohnungseigentümer davon ab, ihre Gebäude instandzuhalten, den Wohnkomfort zu erhöhen und energetisch zu sanieren? Bitte nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil, wir brauchen Ihre Stimmen! Ihre Belohnung: 12-seitiger Leitfaden zum Gemeinschaftseigentum. Zudem verlosen wir 5 Restaurant-Gutscheine.

Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

26.9.2016. Eine Notarrechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten - und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Wohnen im Eigentum e.V. rät: Unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren. Wenn sich Zweifel nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen.