Neue Wege in Hamburg

Erster Workshop für Verwaltungsbeiräte zu Wärmeversorgung

19.05.2011

Der Stammtisch am ersten Dienstag des Monats war lange Zeit eine „Institution“ für Hamburger Wohnungseigentümer – erfolgreich obendrein. Weil die Treffen zuletzt mit mehr als 30 Teilnehmern aus allen Nähten platzten, war eine Neuausrichtung erforderlich. 

Keine Panikkäufe vor Erhöhung der Grunderwerbssteuer!

 

19.05.2011

Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst festlegen dürfen, haben acht Bundesländer die Steuer erhöht – zuletzt Niedersachsen, Bremen, Brandenburg und das Saarland zu Beginn des Jahres. Schleswig-Holstein zieht Anfang 2012 nach. In Nordrhein-Westfalen müssen Baukunden ab 1. Oktober 2011 tiefer in die Tasche greifen. Die Finanzämter verlangen dann 5 Prozent des Kaufpreises für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke. Bisher sind es nur 3,5 Prozent.

Die Eigentümerversammlung – einladen, aber richtig

Infoblatt des Beiräteprojekts zum Download

19.05.2011

Ob die Fassade gedämmt, der Vertrag mit dem Verwalter verlängert oder eine neue Hausordnung beschlossen werden soll. In der Eigentümerversammlung fallen alle wichtigen Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum oder die Gemeinschaft betreffen. Damit Beschlüsse Bestand haben, müssen schon bei der Vorbereitung und Einberufung viele rechtliche Vorgaben beachtet werden.

BGH: Akteneinsicht im Büro des Verwalters

 

19.05.2011

Wohnungseigentümer dürfen nach §§ 675, 666 BGB die Verwaltungsunterlagen ihrer Wohnanlage, beispielsweise Kostenvoranschläge oder Abrechnungen, einsehen. Sie müssen dies allerdings im Büro des Verwalters tun. Einen Anspruch auf Zusendung von Kopien haben Wohnungseigentümer auch dann nicht, wenn sie die Kosten übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Februar 2011 (Az. V ZR 66/10).

Vorsorgliche Anfechtungsklage kann teuer werden

Blankettanfechtung nicht zulässig / Entscheidung des Landgerichts Hamburg 

14.04.2011

Wohnungseigentümer, die Bedenken gegen die Entscheidungen der Eigentümerversammlung haben, können die Beschlüsse anfechten. Viel Zeit bleibt ihnen jedoch nicht. Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung in der Versammlung eingereicht und spätestens nach zwei Monaten begründet werden. 

60 Jahre Wohnungseigentumsgesetz – eine Erfolgsgeschichte?

17.03.2011 | Gesetz hält mit Entwicklung des Wohnungseigentums nicht Schritt. Reformen sind überfällig. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird im März 60 Jahre alt. Es trat am 20. März 1951 in Kraft. Erst das Wohnungseigentumsgesetz ermöglichte den Bau und den Erwerb von Eigentumswohnungen.  Heute wird die Zahl der Eigentumswohnungen von privaten Haushalten auf 6,4 Mio. geschätzt.