BGH: Akteneinsicht im Büro des Verwalters

 

19.05.2011

Wohnungseigentümer dürfen nach §§ 675, 666 BGB die Verwaltungsunterlagen ihrer Wohnanlage, beispielsweise Kostenvoranschläge oder Abrechnungen, einsehen. Sie müssen dies allerdings im Büro des Verwalters tun. Einen Anspruch auf Zusendung von Kopien haben Wohnungseigentümer auch dann nicht, wenn sie die Kosten übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Februar 2011 (Az. V ZR 66/10).

Vorsorgliche Anfechtungsklage kann teuer werden

Blankettanfechtung nicht zulässig / Entscheidung des Landgerichts Hamburg 

14.04.2011

Wohnungseigentümer, die Bedenken gegen die Entscheidungen der Eigentümerversammlung haben, können die Beschlüsse anfechten. Viel Zeit bleibt ihnen jedoch nicht. Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung in der Versammlung eingereicht und spätestens nach zwei Monaten begründet werden. 

60 Jahre Wohnungseigentumsgesetz – eine Erfolgsgeschichte?

17.03.2011 | Gesetz hält mit Entwicklung des Wohnungseigentums nicht Schritt. Reformen sind überfällig. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird im März 60 Jahre alt. Es trat am 20. März 1951 in Kraft. Erst das Wohnungseigentumsgesetz ermöglichte den Bau und den Erwerb von Eigentumswohnungen.  Heute wird die Zahl der Eigentumswohnungen von privaten Haushalten auf 6,4 Mio. geschätzt. 

Vor Zweier-WEGs wird gewarnt

 

16.03.2011

Als Horst und Karin Peters (Namen geändert) vor einigen Jahren ein Grundstück kauften, wussten sie zwar, dass eine Teilung des Grundstücks nicht möglich war. Doch welche Auswirkungen es haben sollte, dass sie das Doppelhaus als Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Nachbarn errichteten, ahnten sie nicht. „Dann hätten wir es sicher nicht gemacht“, stellt Karin Peters fest. Ein halbes Haus kann, so ihre Erfahrung, die halbe Hölle sein.

Zensus 2011: Was Haus- und Wohnungseigentümer über den Zensus wissen sollten

Alle Immobilieneigentümer müssen Auskunft geben / Infoblatt zum Download 

16.03.2011

Am Zensus 2011 scheiden sich die Geister: Für die Befürworter liefert die Erhebung wichtige Grundlagen etwa für Gesetze oder politische Planungen. Die Kritiker halten die Datensammlung für eine ungerechtfertigte staatliche „Schnüffelei“, die wichtige Grundrechte verletzt und gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstößt. Das lehnte allerdings die im September 2010 eingereichte Verfassungsbeschwerde ab; der Zensus wird am 09. Mai 2011 starten. 

Muster-Jahresabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Auf der Grundlage des BGH-Urteils vom Dezember 2009 (V ZR 44/09) hat der Nordrhein-Westfälische Verwalterverband VNWI eine Muster-Jahresabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften entwickelt. wohnen im eigentum empfiehlt den Verwaltungsbeiräten und Wohnungseigentümern, die sich vertieft in diese Thematik einarbeiten wollen (oder müssen), diese Muster-Abrechnung, in die viel Wissen fachkundiger Verwalter und Juristen eingeflossen ist.