Freie Architektenwahl beim Grundstückskauf für Baukunden
Kopplungsverbot ist zulässig
11.10.2010
Wer ein Architektenhaus bauen will, muss sich keinen bestimmten Architekten oder Ingenieur aufzwingen lassen, um das Grundstück seiner Wahl zu erwerben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli diesen Jahres (VII ZR 144/09). Das so genannte Kopplungsverbot ist, so das Urteil der BGH-Richter, mit dem Grundgesetz vereinbar und damit zulässig.