Politische Aktivitäten

30.01.2024. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2024 über eine geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in seiner aktuellen Stellungnahme vehement ab. Danach sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig Eigentümerversammlungen rein virtuell durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Obwohl mehrere Verbände, darunter WiE, sowie der Bundesrat den Gesetzentwurf kritisieren, hält die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf fest. WiE sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme als sinnvolle Alternative, um die Digitalisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern, eine Teilnahme in Präsenz muss aber immer möglich bleiben. 

19.01.2024. Am 18. Januar ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag beraten worden. Die Neuregelung sieht vor, dass Wohnungseigentümer*innen eine rein virtuelle Eigentümerversammlung bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen können sollen. Wohnen im Eigentum spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Regelung aus. In einem gemeinsamen Brief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) fordert WiE, dass die Teilhabe älterer Menschen auch ohne Internet gewährleistet bleiben muss.

30.11.23. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt, wonach Wohnungseigentümer*innen eine rein virtuelle Eigentümerversammlung bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen können sollen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme Ende November 2023 dagegen ausgesprochen und fordert für ein reines Online-Format einen einstimmigen Beschluss. Damit folgt der Bundesrat der Kritik von Wohnen im Eigentum und bestätigt damit das Engagement von WiE für die Rechte der Wohnungseigentümer*innen.

30.11.23. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Damit sollen auch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in den Katalog des § 20 WEGesetz aufgenommen werden. Das geht Wohnen im Eigentum nicht weit genug. WiE fordert in seinen Stellungnahmen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (neben weiteren Verbesserungen) auch die Privilegierung von PV-Anlagen auf WEG-Dächern. In seiner Stellungnahme zum WEGesetz hat sich der Bundesrat dazu nicht geäußert, aber seine Ausschüsse.

27.09.23. Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer*innen mit in die Förderung aufgenommen werden. „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“, stellt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich klar.

23.08.23 Existenzbedrohende Situationen für Verbraucher:innen vermeiden – das sollte laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei Bauprojekten im Fokus stehen. Käufer*innen müssen bei einer Insolvenz des Bauunternehmens – wie jüngst bei der Insolvenzwelle der Project Immobilien Gruppe - geschützt werden. Dass Käufer*innen bei der Insolvenz nicht abgesichert sind, obwohl ein Expertenrat bereits 2019 klare Vorschläge für gesetzliche Regelungen im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterbreitet hat, ist eine Absage des BMJ an den Verbraucherschutz.

22.08.2023. Ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein Spaltpilz? Seine Pläne, wonach reine Online-Eigentümerversammlungen bereits mit einer ¾-Mehrheit beschlossen werden können, hat zumindest das Potenzial, Wohnungseigentümergemeinschaften in zwei Lager zu teilen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) möchte die Öffentlichkeit über die geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes informieren und gibt dazu eine Reihe von Karikaturen heraus.  

10.08.2023. Das Bundesjustizministerium will die Zulassung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfachen. Wohnen im Eigentum hat mehrfach auf die Nachteile dieser Regelung hingewiesen und fordert vom Bundesministerium, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Dazu ruft WiE nun Wohnungseigentümer*innen auf, an einer bundesweiten Aktion mit Protestschreiben teilzunehmen.  

13.07.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt die geplante Änderung im Wohnungseigentumsgesetz entschieden ab, nach der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) künftig Eigentümerversammlungen nur noch online (= virtuell) durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. Diese Gesetzesänderung sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor, zu dem WiE aktuell seine Stellungnahme abgegeben hat. Als Vorbild für die Neuregelung dient die virtuelle Aktionärsversammlung. WiE führt eine Vielzahl an gewichtigen Argumenten gegen diese Änderung an und stellt nach ausführlicher Prüfung fest, dass dieser Entwurf nicht die Qualität hat, in den Bundestag eingebracht zu werden. Hier sollen einseitig Interessen der Verwalterverbände umgesetzt werden.

27.06.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass künftig reine Online-Eigentümerversammlungen, auch virtuelle Eigentümerversammlungen genannt, bereits mit einer 3/4-Mehrheit beschlossen werden könnten. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das BMJ sieht als Vorbild für die Neuregelung die Aktionärs- oder Gesellschafterversammlungen, wo virtuelle Versammlungen zulässig sind. Das Wohnungseigentum und die Herausforderungen in einer Eigentümerversammlung unterscheiden sich jedoch grundlegend von diesen.