Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

wohnen im eigentum und DDIV fordern Politik zum Handeln auf

Gemeinsame Pressemitteilung von wohnen im eigentum und DDIV
13. März 2014 Neue Fälle von Missmanagement und Veruntreuung bei Immobilienverwaltungen zeigen akuten politischen Handlungsbedarf. wohnen im eigentum und DDIV appellieren daher, zeitnah Mindestanforderungen und eine Versicherungspflicht für Immobilienverwalter einzuführen sowie die Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer zu stärken.

Konten gesperrt - Weihnachten ohne Heizung?

17.12.2013 Wegen offenstehender Zahlungen wurden die Konten einer größeren Wohnungsverwaltung gepfändet. Auf den Konten liegen die Gelder der Eigentümer von schätzungsweise 2000 bis 3000 Wohnungen im Raum Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Auszahlungen von diesen Konten sind nicht mehr möglich, Rechnungen bleiben unbezahlt, auch für Gas. Müssen die Eigentümer deshalb fürchten, Weihnachten in ungeheizten Wohnungen zu verbringen?

Große Koalition für Verbraucherschutz für Wohneigentümer

8.11.2013 Langjährige Forderungen des Verbraucherschutzverbandes wohnen im eigentum e.V. sind jetzt in den Ergebnisbericht der Koalitions-Arbeitsgruppe „Verkehr, Bau und Infrastruktur“ aufgenommen worden, u.a. soll der Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für Bauherren und Immobilieneigentümer ausgebaut werden, insbesondere im Bauvertragsrecht und bei der Fremdverwaltung von Wohnungen.

Winterdienst: Was jetzt zu tun ist

24.10.2013 Wenn der erste Schnee fällt, muss es mit dem Räumen klappen. Wenn dann der Dienst nicht organisiert, kein Streumittel vorrätig ist, drohen Bußgeld und – wenn jemand sich verletzt – Schadensersatzforderungen, theoretisch sogar Strafverfahren. „Das kam so überraschend - diese Ausrede zählt nicht“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e. V.