BGH zu WEG-Krediten: Haftungsrisiko muss bekannt sein
25.9.2015 Mit diesem aktuellen Urteil vom 25. September 2015 hat der BGH klar gestellt, dass die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredites durch die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann. Der Beschluss über die Kreditaufnahme kann allerdings auch anfechtbar sein, nämlich dann, wenn über die Risiken eines solchen Kredites nicht informiert wurde. Lesen Sie mehr dazu!