BGH: Verwaltung muss Bauleistungen immer erst prüfen und dann zahlen

26.03.2024. Werden am Gemeinschaftseigentum Baumaßnahmen durchgeführt, muss die Verwaltung diese überwachen. D.h. sorgfältig prüfen, ob die Leistungen erbracht und Vorschuss- oder Abschlagszahlungen berechtigt sind. Kommt die Verwaltung diesen Pflichten nicht nach und zahlt trotz Mängeln und Schäden, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR/162 22) klargestellt.

„Energieberatung nicht erst dann angehen, wenn es konkreten Bedarf gibt“

18.03.2024. Günter Urban ist Diplom-Ingenieur, Energieberater und Wohnungseigentümer. Er kennt daher die besonderen Bedürfnisse und Besonderheiten von WEGs. Bei der Bonner Energieagentur bietet er seit kurzem eine Erstberatung speziell für Wohnungseigentümer an. Im Interview mit WiE erläutert er, warum es sinnvoll ist, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, bevor mit energetischen Sanierungsmaßnahmen begonnen wird.

Virtuelle Eigentümerversammlung: Bisher keine Regelung für den Verwaltungsbeirat

15.02.2024. Die Bundesregierung möchte, dass die rein virtuelle Eigentümerversammlung künftig einfacher beschlossen werden kann und hat hierfür einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Doch was würde die geplante Änderung für Verwaltungsbeiräte bedeuten, die in Notsituationen zur Versammlung einladen und diese durchführen müssen?

Mitgliedsbericht: „Viele positive Rückmeldungen für unseren Einsatz“

15.02.2024. WiE-Mitglied Rainer D. (Name geändert) ist seit rund zehn Jahren Verwaltungsbeirat in einer WEG mit rund 220 Wohnungen in München. Eine problematische Dachaufstockung durch ein Immobilienunternehmen hat ihn und die anderen beiden Beiräte viel Zeit und Energie gekostet. Jetzt freut er sich darauf, sich wieder stärker anderen Themen widmen zu können.