Schäden durch Starkregen: Wer haftet und wie kann man sich schützen?

16.09.2024. Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Sie als Immobilieneigentümer*in mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Lesen Sie im Folgenden nähere Informationen, wie Sie sich schützen können und welche „Schwachstellen“ am Gebäude es außerdem für den Eintritt von Wasser geben kann.

Mitgliedsbericht: „Jeder Eigentümer ist erst einmal selbst für den Gebäudeschutz verantwortlich“

16.09.2024. WiE-Mitglied Angelika M. ist Eigentümerin eines Hauses, das auf einer Hügelkuppe steht. Sie selbst war von dem großen Hochwasser in ihrer Gemeinde Reichertshofen in Bayern im Juni 2024 nicht betroffen, hat aber viele zerstörte Häuser in der tiefer gelegenen Paarebene und das Leid der Bewohner gesehen. Dennoch ist sie gegen die Einführung einer allgemeinen Pflichtversicherung aller Eigentümer gegen Elementarschäden.

Grundsteuerbescheid: Hinweise zum Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts

10.09.2024. Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen müssen sich gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte wehren können, hat der Bundesfinanzhof vor kurzem beschlossen. Vor kurzem haben die obersten Finanzbehörden der Länder daher koordinierte Ländererlasse herausgegeben, wie die Finanzämter damit umgehen müssen, wenn Steuerpflichtige Einspruch gegen ihren Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts einlegen. Lesen Sie nähere Hinweise dazu.

Wespennester: Wohngebäudeversicherung übernimmt unter Umständen Kosten für Umsiedlung

29.08.2024. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls eigenmächtig, ohne Genehmigung, entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Stattdessen sollte man sich Rat von einem Experten holen. Empfiehlt dieser eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer*innen prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung der WEG die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Wohnungseigentümer*innen können KfW-Heizungsförderung für den Austausch von Etagenheizungen beantragen

27.08.2024. Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wird vom Bund über die KfW gefördert. Eigentümer*innen von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEGs können ab heute, 27. August 2024, Anträge auf eine Förderung stellen, sofern Maßnahmen an Heizungsanlagen umgesetzt werden, die in ihrem Sondereigentum stehen.