Betreutes Wohnen: Keine Knebel-Klauseln unterschreiben!

18.11.2016. Betreutes Wohnen ist ein Markt mit sehr unterschiedlichen Angeboten. Einer der wichtigsten Ratschläge des Vereins Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) für Wohnungskäufer*innen lautet: Prüfen Sie nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentumsanlage! Diese Urkunden sind das „Kleingedruckte“ bei Wohnungskaufverträgen. In ihnen sollten sich keine Regelungen finden, welche die Wohnungseigentümer*innen benachteiligen und über Jahre knebeln.

Ausgaben für Hundesitter und Winterdienst mindern Ihre Steuerzahlung

9.11.2016 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seinen Katalog an haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie künftig steuerlich geltend machen können, um weitere Leistungen ergänzt. Das geht aus einem neuen Anwendungsschreibens des Bundesministerium für Finanzen zu § 35a Einkommensteuergesetz hervor, in dem die nun neu hinzugenommenen Leistungen aufgelistet sind.

An alle Wohnungseigentümer: Jetzt ist Ihre Meinung gefragt!

27.10.2016. Bundesweite WiE-Umfrage Modernisierung 2016: Was motiviert oder hält Wohnungseigentümer davon ab, ihre Gebäude instandzuhalten, den Wohnkomfort zu erhöhen und energetisch zu sanieren? Bitte nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil, wir brauchen Ihre Stimmen! Ihre Belohnung: 12-seitiger Leitfaden zum Gemeinschaftseigentum. Zudem verlosen wir 5 Restaurant-Gutscheine.

Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

26.9.2016. Eine Notarrechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten - und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Wohnen im Eigentum e.V. rät: Unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren. Wenn sich Zweifel nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen.

BGH: Nachzügler-Wohnungskäufer verlieren ihr Abnahme-Recht nicht

15.09.2016. Bauträger dürfen Nachzügler-Wohnungskäufern ihr Recht auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht abscheiden (BGH, 12.5.2016, Az.: VII ZR 171/15). Eine WEG hat erfolgreich auf die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum geklagt, obwohl die Abnahme seitens der meisten Eigentümer bereits vor längerer Zeit erfolgt war. Sie konnte aber Mängelbeseitungsansprüche eines einzelnen, späteren Erwerbers an sich ziehen.

Gebäudesanierung von Wohnungseigentumsanlagen muss gefördert werden

12.9.2016. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 2 Mio. Eigentumswohnungen in 410.000 Gebäuden, von denen eine geschätzte Hälfte nicht mehr den energetischen Standards entspricht und modernisierungsbedürftig ist. Die NRW.Bank und das NRW.Bauministerium haben nun ein neues Förderprogramm aufgelegt: den NRW.BANK.WEG-Kredit. Hier ein Interview dazu mit Gabriele Heinrich.