Betreutes Wohnen: Keine Knebel-Klauseln unterschreiben!
18.11.2016. Betreutes Wohnen ist ein Markt mit sehr unterschiedlichen Angeboten. Einer der wichtigsten Ratschläge des Vereins Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) für Wohnungskäufer*innen lautet: Prüfen Sie nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentumsanlage! Diese Urkunden sind das „Kleingedruckte“ bei Wohnungskaufverträgen. In ihnen sollten sich keine Regelungen finden, welche die Wohnungseigentümer*innen benachteiligen und über Jahre knebeln.