Bau eines Gemeinschaftsgrills ist Modernisierung
12.06.2015. Für die einen gehört Grillen einfach zum Sommer, die anderen fühlen sich gestört, wenn’s auf dem Nachbarbalkon qualmt und nach Gebratenem duftet. Ein Grill im Außenbereich der WEG, den alle Hausbewohnerinnen und -bewohner nutzen dürfen, kann das Problem lösen. Der Bau eines Gemeinschaftsgrills gilt in der Regel als Modernisierung und kann von der Eigentümergemeinschaft mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet: Nach § 22 Abs.