Kein Geld für Schwarzarbeit
30.9.2013 Ist mit einem Handwerker vereinbart, dass er zum Teil ohne Rechnung arbeitet, um Steuer zu sparen, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Folge: Der Handwerker kann kein Geld verlangen, hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden (1 U 24/13).