Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

26.9.2016. Eine Notarrechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten - und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Wohnen im Eigentum e.V. rät: Unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren. Wenn sich Zweifel nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen.

Internet-Bewertungen mit wahren Tatsachen und Namen sind erlaubt

25.8.2016. Ein Mieter darf im Internet wahre Tatsachen über seinen Vermieter verbreiten und dabei auch dessen Namen nennen. Solche Äußerungen sind als Meinungsfreiheit geschützt, hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung der Wahrheit den für die Person zu befürchtenden Schaden überwiegt. Lesen Sie mehr dazu.

Heizungsoptimierung: Staat erstattet 30 % der Netto-Kosten

25.8.2016. Seit 1. August 2016 bekommen Haus- und Wohnungseigentümer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn sie Heizungspumpen ersetzen oder in den hydraulische Abgleich am Heizsystem investieren. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten, maximal 25.000 Euro. Damit wird es für Eigentümer attraktiver, in Maßnahmen für den Klimaschutz zu investieren.

EnEV 2017: Stellen Sie sich auf steigende Baukosten ein

12.5.2016. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2017 ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Achtung: Auch die Befreiung von Nachrüstungsverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand sollen abgeschafft werden, was für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer dann teuer werden könnte. Sie haben Fragen dazu, was die einzelnen aktuellen und diskutierten Auflagen in Ihrem Fall bedeuten? Oder Sie bezweifeln, dass Ihr Bauträger bzw. Bauunternehmen sich an die Vorschriften hält? WiE-Architektin Birgit Thielmann berät Sie als Mitglied kostenfrei zum weiteren Vorgehen.

Zu teures Immobilien-Darlehen? Widerruf bis zum 21. Juni prüfen!

10.5.2016. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben einen nach heutigem Maßstab viel zu teuren Immobilienkredit abgeschlossen.Sie möchten sich von dem einst mit der Bank vereinbarten Zinssatz zu lösen und auf das aktuelle Niveau umzuschulden. WiE-Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung noch heute widerrufen können.

Schornsteinfeger: Auch Mess- oder Prüfarbeiten sind jetzt absetzbar

28.4.2016. Kommt der Schornsteinfeger, können Sie seine Arbeiten als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Jetzt hat das BMF klargestellt, dass dies nicht nur für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt. Den Abzug erhalten Sie auch für Mess- oder Prüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau. 26 Euro Steuern sparen (Beispiel!): Wie das geht, lesen Sie hier.

Für Vermieter: Bei Mietausfall jetzt Grundsteuererlass beantragen!

7.3.2016 Sind Sie Eigentümer einer leer stehenden Wohnung? Ist Ihr Haus ohne Mieter? Dann haben Sie unter Umständen wegen des Mietausfalls das Anrecht auf einen Rabatt bei der Grundsteuer. Den Antrag für das vergangene Jahr müssen Sie bis Ende März bei Ihrem Steuer- oder Finanzamt abgeben. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Für Hauseigentümer: Sonnenstrom mit gepachteter Solaranlage

1.3.2016 Die Strompreise werden auch in diesem Jahr weiter steigen. Eigentümer, die Strom selbst produzieren - mit Sonnenkollektoren auf dem eigenen Dach - sparen deshalb langfristig Geld. Doch am Anfang müssen Sie als Eigentümer/in zunächst einmal in die eigene Solaranlage investieren. Seit einiger Zeit werben Energieversorger aber mit einer Alternative: Rund 50 Unternehmen bieten mittlerweile Solaranlagen fürs eigene Dach zur Pacht an. Wie dieses Modell funktioniert und ob es sich für Sie als Hausbauer/in oder Eigentümer/in lohnt, lesen Sie hier.